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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGBs zur Vermietung von Lastenanhängern

Kaution und Mietpreis
Die Kaution zuzüglich des Mietpreises ist zu Mietbeginn in Bargeld zu hinterlegen oder per Paypal zu entrichten. Zu Mietbeginn ist der Kfz-Schein des Zugfahrzeuges, der Führerschein des Fahrers für den Hänger sowie der Personalausweis des Mieters vorzulegen, wir behalten uns vor, Kopien der Ausweisdokumente für den Mietzeitraum zu hinterlegen, diese erhält der Mieter nach ordentlicher Rückgabe des gemieteten Anhängers mit der Kaution zur eigenen Vernichtung zurück.

Mängel und Schäden
Der Mieter prüft mit dem Vermieter bei Mietbeginn und Mietende gemeinsam den Hänger auf Mängel und Schäden, diese werden sofort schriftlich festgehalten, der Vermieter kann bei Schäden sofort die Kaution einbehalten. Der Mieter haftet bei Beschädigung, Vandalismus, selbst verschuldeten Unfall oder Diebstahl des Anhängers mit 500 Euro, es ist in jedem Fall die Polizei zur Aufnahme hinzuzuholen. Inventarschäden sind nicht in der Vollkaskoversicherung inbegriffen, der Mieter haftet im vollem Umfang.

Beladen und abstellen
Die Anhänger dürfen nur im angekuppelten Zustand be- und entladen werden. Der Mieter stellt sicher, das der Anhänger im öffentlichen Raum sicher abgestellt wird. Bei eingehenden Anzeigen, Strafzettel, etc. wird der jeweilige Mieter der Behörde gemeldet, anfallende Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

Reinigung
Der Anhänger ist besenrein zu übergeben, sind äußerlich grobe Verschmutzungen durch die Nutzung entstanden, so hat der Mieter den Hänger abgekärchert abzugeben, ansonsten entstehen Reinigungskosten von min. 20 Euro, welche gleich von der Kaution einbehalten werden.

Enthaltene Gegenstände
In der Miete enthalten ist falls erforderlich ein Adapter sowie ein Schloss, mit dem der Anhänger am Zugfahrzeug gesichert werden muss.

Annahme und Abgabe
Die Ausgabe bzw. Annahme der Anhänger außerhalb unserer Geschäftszeiten, Montag-Freitag, 8-18 Uhr, kann nach persönlicher Absprache erfolgen, die Vertragsabwicklung erfolgt allerdings nur in den Geschäftszeiten, hierfür kann am Wochenende/Feiertage eine zusätzliche Leistungsprämie von 10 bis 20 Euro erhoben werden. Nach bestätigter Annahme Ihrer Mietbestellung durch unsere Autowerkstatt per Telefon oder E-Mail ist der Mietvertrag verbindlich.

Stornierung und Verkehrssicherheit
Storno des Mietvertrages: Bis 72 Stunden vor Mietbeginn ist die Stornierung kostenfrei, ansonsten kann der Mietpreis berechnet werden. Die Firma kann aus wichtigem Grund, z.B. bei nicht verkehrssicherem Zustand des Anhängers, vom Mietvertrag sofort zurücktreten. In diesem Fall wird die Firma bemüht sein, Ihnen einen anderen Anhänger aus Ihrem Bestand zu vermieten, Schadenersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, da die Verkehrssicherheit vor geht.48

AGBs zur Vermietung von Wohnanhängern

Wir berechnen einmalig eine Servicepauschale von €180,-. Diese Übergabepauschale beinhaltet die Übergabe- und Rückgabeformalitäten für das Fahrzeug und die sorgfältige Einweisung des Mieters (ca. 1-2 Stunden einplanen).

Außerdem enthält die Gebühr

  • 1x 11kg Gas, Komplette Kücheneinrichtung (Geschirr Töpfe Besteck Wasserkocher Kaffee-Padmaschine Senseo, Toaster, diverses) 4 Campingstühle 1 Tisch
  • 20m Kabel, Adapter, Spanngurte und Wäscheleine Wasserkanne Wasserschlauch 20m
  • WC-Chemie, Papier, Hygienebeutel, Vorzeltmatten, Sonnensegel, diverses
  • Außenreinigung und Innenendreinigung
  • Versicherungsbeiträge

Mietgegenstände Zusätzlich zu mieten sind:

  • Fahrradträger 2 Räder für gesamte Mietdauer € 30,-
  • Bett + Kopfkissen mit Bezügen pro Person gesamte Mietdauer € 15,-

Bitte beachten:

  • Der Wohnwagen wird sauber übergeben!! und ist sauber, im besenreinen Zustand zurück zu geben. Ist eine Endreinigung mit erheblichen Aufwand durchzuführen, wird dies vom Vermieter mit bis zu € 200,- in Rechnung gestellt.
  • Eine nicht entleerte und gereinigte Toilette wird mit € 80,- in Rechnung gestellt.
  • Abwassertank muss bei Rückgabe leer sein.

Mietpreise: 60,-€ vom 01.09. bis 31.05   69,-€ vom 01.06. bis 31.08 Preise inkl. MwSt.

Berechnung
Die Berechnung des Mietpreises erfolgt bis zur Fahrzeugrücknahme. Konditionen und Zeitpunkt für eine ordnungsgemäße Rücknahme sind auf der Rechnung festgelegt. Wird der Wohnwagen vor dem vereinbarten Termin zurückgegeben, reduziert sich der Mietpreis nicht. Alle Preise sind Bruttopreise inkl. MwSt.

Zahlungsweise
Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 30% mindestens jedoch € 150,- fällig. Die Restsumme ist bei Mietantritt ohne weitere Aufforderung in bar zu zahlen. Pro Mahnung werden € 10,-Mahngebühr berechnet.

Kaution
Bei der Übergabe des Wohnwagens muss eine Kaution in Höhe von € 1000,- in Bargeld oder 7Tage vor Mietbeginn auf unserem Konto hinterlegt werden. Die Kaution wird dem Mieter auf der Rechnung quittiert. Wird der Wohnwagen ohne Beschädigung zum vereinbarten Termin zurückgegeben, erhält der Mieter die Kaution zurück. Liegt eine Beschädigung vor oder wird der Wohnwagen verspätet zurückgegeben, kann die volle Kaution einbehalten werden, bis die Höhe des Schadens ermittelt ist.

Rücktritt
Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter, sind folgende Stornokosten fällig:

  • bis 90 Tage vor Übernahmetag 25% des Mietpreises
  • bis 30 Tage vor Übernahmetag 50% des Mietpreises
  • bei weniger als 30 Tagen vor dem Übernahmetag 80% des Mietpreisen

Der Rücktritt vom Vertrag hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Es zählt der Posteingang beim Vermieter. Wird der Wohnwagen ohne Rücktrittserklärung nicht übernommen, ist der volle Mietpreis zu zahlen. Ein vom Mieter gestellter Ersatzmieter muss nicht vom Vermieter angenommen werden.

Fahrer
Fahrer müssen im Mietvertrag angegeben sein und mindestens zwei Jahre im Besitz der erforderlichen Führerscheinklasse min. BE sein und Minimum 25Jahre alt sein. Bei Übergabe sind Führerschein, Personalausweis und KFZ-Schein Zugfahrzeug im Original vorzulegen.

Nutzung
Der Wohnwagen darf nur für Camping übliche Zwecke benutzt werden, nicht weiter- oder untervermietet werden. Folgeschäden gehen zu Lasten des Mieters.

Übergabe, Rückgabe
Der Wohnwagen kann am per Mietvertrag bestimmten Übernahmetag zur vereinbarten Zeit übernommen werden. Wird der Wohnwagen nicht zur vereinbarten Zeit – in der Regel am Übernahmetag ab 17:00 Uhr – übernommen, werden pro Stunde Verspätung € 30,- als Bereitstellungsgebühr in Rechnung gestellt. Die maximale Bereitstellungsdauer beträgt 2 Stunden. Der Mieter hat bei Verspätung unter Umständen mit erheblichen Wartezeiten zu rechnen, da andere Übergaben oder sonstige Termine vorgezogen werden können. Auch behalten wir uns vor, die Übergabe in diesem Fall erst am Folgetag vormittags durchzuführen. Die Rückgabe des Wohnwagens erfolgt am letzten Buchungstag zur vereinbarten Zeit – in der Regel zwischen 8.00-10:00 Uhr. Die Rückgabezeit wird auf dem Übergabeprotokoll bei Übergabe festgelegt und ist unbedingt einzuhalten. Wird der Wohnwagen verspätet zurückgebracht, berechnen wir pro Stunde Verspätung eine zusätzliche Gebühr in Höhe von € 30,-. Außerdem haftet der Mieter für eventuelle Folgeschäden.

Der Wohnwagen ist innen im gereinigten Zustand zurück zu geben: Schränke, Waschraum, Toilette sind feucht abzuwischen. Der Fußboden durchzukehren. Der Fäkalientank der Toilette ist zu entleeren und auszuspülen. (Keine Scheuermittel für die Reinigung verwenden. Die Fenster nicht mit spiritushaltigen Reinigungsmitteln reinigen). Der Mieter haftet für Schäden.

Auslandsfahrten
Fahrten in Länder, in denen der Versicherungsschutz durch den Haftpflichtversicherer nicht eindeutig gewährleistet ist, sind zu unterlassen. Im Zweifelsfall bedarf es der Klärung durch den Vermieter vor Übernahme des Wohnwagens. Entstehen im Reisegebiet Unruhen oder kriegerische Handlungen, ist das betreffende Gebiet sofort zu verlassen. Der Mieter haftet in vollem Umfang für Folgeschäden.

Reparaturen / Wartung
Reparaturen sind vom Mieter innerhalb der Mietzeit in einer autorisierten Vertragswerkstatt durchführen zu lassen. Verauslagte Kosten werden gegen Vorlage der Belege erstattet sofern der Mieter für den Schaden nicht selber haftet. Für den Zeitverlust kann der Vermieter leider nicht aufkommen. Reparaturen am Wohnwagen bedürfen in jedem Fall der Zustimmung des Vermieters.

Unfall / Schäden durch Dritte Inventarschäden
Bei jedem entstandenen Unfall, bei Vandalismus, Brand, Wildschaden oder Diebstahl ist in jedem Fall die zuständige Polizei zu verständigen. Zusätzlich ist ein Unfallmeldeformular mit den Angaben der Unfallbeteiligten bei der Rückgabe vorzulegen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Vermieter ist in jedem Fall sofort telefonisch zu verständigen. Der Vermieter behält sich vor, weitere Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen. Für Schäden am Inventar/Einrichtung haftet der Mieter im vollen Umfang ohne Beschränkung.

Versicherungsschutz
Eine Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckung , eine Vollkaskoversicherung / Teilkasko mit € 1000,- Selbstbeteiligung pro Schaden.

Haftung des Mieters
Der Mieter haftet im Rahmen der einzelnen Versicherungen je Schadensfall in voller Höhe der jeweiligen Beträge der Selbstbeteiligung. Bei Schäden, die von der jeweiligen Versicherung nicht anerkannt oder abgelehnt werden, haftet der Mieter in vollem Umfang. Gründe hierfür können Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Alkohol- oder Drogenkonsum sein. Zusätzlich gelten die Bedingungen der jeweiligen Versicherungen.

Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Parteien ist der Wohnsitz des Vermieters, soweit gesetzlich zulässig.

Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Klauseln dieses Mietvertrages unwirksam sein oder werden, so hat das keinen Einfluss auf die übrigen Bestimmungen. Die unwirksamen Bestimmungen müssen entsprechend umgedeutet werden so dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann.